Unsere Regeln

  1. Für ein angenehmes Miteinander auf dem Hundeplatz bitten wir alle Mitglieder und Gäste um gegenseitige Rücksichtnahme, Disziplin und Mitarbeit bei der Einhaltung der nachfolgenden Regeln:
  2. Das Betreten des Hundeplatzes sowie die Nutzung der Trainingsgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein haftet nicht für Schäden jeglicher Art, weder für Personen- noch für Sach- oder Vermögensschäden. Eltern haften für ihre Kinder. Das Spielen ist auf dem Übungsplatz nur in eigens dafür eingerichteten Bereichen gestattet.
  3. Die Teilnahme am Übungsbetrieb ist nur nach Vorlage eines gültigen Impfpasses für den Hund sowie des Nachweises einer Hundehaftpflichtversicherung möglich.
  4. Vor Betreten des Übungsplatzes ist den Hunden ausreichend Gelegenheit zu geben, sich zu lösen. Sollte der Hund sich doch einmal auf dem Übungsgelände lösen, ist der Kot vom Hundeführer umgehend zu entfernen.
  5. Es wird gebeten, die Hunde am Markieren von Geräten, Wassernäpfen etc. zu hindern.
  6. Für die Trainingsstunden sind die Trainer zuständig. Ihren Weisungen ist in jedem Fall Folge zu leisten. Während der Übungsstunden wird jeder Hund von jeweils einer Person geführt. Zuschauer werden gebeten, in dem hierfür vorgesehenen Bereich zu warten.
  7. Der unmittelbare Eingangsbereich ist freizuhalten, um allen Hundeführern mit ihren Hunden einen ungestörten Durchgang vom und zum Übungsplatz zu ermöglichen.
  8. Die Sportgeräte sind nur auf Anweisung der Trainer zu nutzen.
  9. Jeder Hundeführer ist für seinen Hund verantwortlich. Die Hunde sind stets an der Leine zu halten, sofern keine gegenteiligen Anweisungen von den Trainern erfolgen.
  10. Außerhalb des Trainingsbetriebs besteht für die Hunde in Absprache mit den Trainern die Möglichkeit des Freilaufs auf eingezäuntem Gelände. Dabei ist jeder Hundeführer verpflichtet, seinen Hund unter ständiger Kontrolle zu halten. Der Freilauf wird von den Trainern nicht beaufsichtigt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
  11. Das Betreten des Übungsplatzes mit ansteckend erkrankten oder krankheitsverdächtigen Hunden ist untersagt. Kranke Hunde dürfen nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.
  12. Läufige Hündinnen dürfen nach vorheriger Absprache mit den Trainern am Übungsbetrieb teilnehmen.
  13. Das Löcher buddeln der Hunde auf dem Übungsplatz ist zu unterbinden.
  14. Das Anfassen sowie das Füttern anderer Hunde erfolgt nur in Absprache mit dem Besitzer.
  15. Jeder Hundeführer haftet für Schäden, die durch ihn selbst oder seinen Hund verursacht werden.
  16. Jeder ist für die Ordnung und Reinhaltung des Platzes mitverantwortlich. Raucher entsorgen bitte ihre Zigarettenreste in die dafür vorgesehenen Behälter.
  17. Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei Verhinderung bitten wir darum, die Teilnahme rechtzeitig abzusagen.